
Sondertilgungen bei Baufinanzierungen
Die Rückzahlung eines Darlehens für eine selbst genutzte Immobilie soll meist schnell erfolgen. Ein Grund dafür ist die Reduzierung der monatlichen Fixkosten. Viele Kunden möchten gerade im Rentenalter keine Darlehensraten mehr zahlen müssen, um mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung zu haben. Außerdem gibt es ein gutes Gefühl, schuldenfrei zu sein. Zudem hat die Länge des Rückzahlungszeitraums einen erheblichen Einfluss auf die gesamten Finanzierungskosten. Um den Zeitraum zu verkürzen, sind Sondertilgungen eine beliebte und effiziente Möglichkeit.
Unter Sondertilgung versteht man eine zusätzliche Tilgungsleistung, die außerhalb des planmäßigen Tilgungsrhythmus erbracht wird. Die Sondertilgungsoption beträgt häufig 5% p.a. der ursprünglichen Darlehenssumme.
Mit dem Recht zur Sondertilgung können freie Gelder genutzt werden, um die Finanzierung noch schneller abzuzahlen. In diesem Fall bringt der Darlehensnehmer angespartes Kapital zur Sondertilgung ein. Auch das Baukindergeld kann und sollte für Sondertilgungen genutzt werden.
Alternativen zur Sondertilgung
Zum Teil ist bereits zu Beginn der Finanzierung absehbar, dass größere Einmalzahlungen zu erwarten sind, z.B. aus Erbschaft, Abfindung oder auslaufenden Anlageverträgen. Für diese Summen kann man variable Darlehen oder kürzere Zinsbindungen wählen und somit deutlich günstigere Konditionen bekommen. Denn bei einem Kredit mit fester Sollzinsbindung verlangen Banken einen Zinsaufschlag für die Festschreibung des Zinssatzes. Dieser Aufschlag steigt, desto länger die Zinsbindung ist. Wird also für einen Teil der Finanzierung eine kurze Zinsbindung oder eine variable Darlehenstranche gewählt, weil der Darlehensnehmer in der Zukunft einen größeren Einmalbetrag erwartet, profitiert dieser von einem geringeren Zinssatz und kann zum Ende der Zinsbindung die noch offene Darlehenssumme ohne Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zurückzahlen.
Tipp:
Stehen Summe und Zeitpunkt der Zahlungen noch nicht fest, oder handelt es sich um kleinere, regelmäßige Zahlungen, sind Sondertilgungen die bessere Wahl.
Gestaltung der Sondertilgungsoption
Nicht jede Bank bietet die Sondertilgungsoption kostenfrei an. Einige Kreditinstitute berechnen einen Zinsaufschlag, wenn eine Möglichkeit zur Sondertilgung vereinbart werden soll. Andere Darlehensgeber staffeln den Aufschlag, je nach Höhe der möglichen Sondertilgung. Es sollte deshalb möglichst schon beim Abschluss der Baufinanzierung durchdacht werden, ob Sondertilgungen realistisch geleistet werden können.
Wichtig ist, dass die klassische Sondertilgungsmöglichkeit für den Darlehensnehmer eine Option ist. Die Zahlungen müssen also nicht erfolgen. Wenn man sich allerdings dafür entscheidet, die Sondertilgungsoption in Anspruch zu nehmen, ist diese bei vielen Banken an Mindestsummen gebunden. So kann ein Kreditinstitut beispielsweise vorgeben, dass die Sondertilgung, wenn Sie geleistet wird, mind. 1.500 EUR betragen muss. Diese Summen variieren je nach Bank. Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Sondertilgung. Bei einigen Darlehensgebern ist diese erst ein oder 2 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens möglich, zudem kann ein fester Zeitpunkt im Jahr für die Zahlung vorgesehen sein. Bei anderen Banken sind mehrere Zahlungen pro Jahr möglich.
Tipp:
Wir beraten Sie gern ausgiebig zu den Möglichkeiten der Sondertilgung bei den einzelnen Banken. Sie können durch Sondertilgungen viel Geld sparen und Ihre Zinszahlungen verringern, jedoch sollte die Sondertilgungsoption auch zu Ihren Möglichkeiten passen.
Nutzung der Sondertilgung
Die Erfahrung zeigt, dass wenige Kreditnehmer die Sondertilgungsmöglichkeiten tatsächlich nutzen. Es ist empfehlenswert, bereits vor dem Vertragsabschluss der Baufinanzierung genau zu überlegen, ob man Sondertilgungen leisten kann und möchte. Um die Termine dann nicht zu verpassen, kann man sich diese fest im Kalender vermerken.
Monatliche Sparraten, zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto oder Sparkonto haben sich bisher auch als hilfreich erwiesen. Damit schafft man zusätzliche Rücklagen. Merkt man dann nach einem bestimmten Zeitraum, dass man diese nicht benötigt hat, kann man die Summe oder einen Teil davon als Sondertilgung einbringen.
Ablösung des Darlehens
Bei Sollzinsbindungen von mehr als zehn Jahren hat man nach Ablauf von zehn Jahren grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht. Die 10 Jahre beginnen ab Vollauszahlung des Darlehens. Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ist dabei zu berücksichtigen. Dadurch kann ein Kredit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden, ohne dass dafür im Vorfeld eine spezielle Vereinbarung getroffen werden muss. In diesem Fall darf die finanzierende Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Deshalb ist es sinnvoll, nach einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren, größere Sondertilgungen mit einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung zu kombinieren.
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