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    Baumängel gefunden? So reagieren Sie jetzt am besten!

    Ihr neues Haus ist fertig und die Freude ist groß, doch schnell zeigen sich die ersten, baulich bedingten Mängel. Nicht immer ist es dabei so einfach, die vorhandenen Mängel nachzuweisen und möglichen Ärger zu vermeiden. Doch welche Baumängel können bei einer neu errichteten Immobilie auftreten und was ist konkret bei der schnellen Beseitigung zu beachten? In diesem Beitrag stellen wir Ihnen vor, wie Sie bei Baumängeln vorgehen und welche Tipps sich für die Prävention in Ihrem Fall eignen.

    Diese Baumängel können Sie an einer Immobilie feststellen

    An einer Immobilie gibt es viele Bereiche, die einem Baumangel unterliegen können. Sowohl am Dach als auch an den Wänden oder im Bereich der Technik treten häufig Fehler auf. Doch welche Probleme können an der Immobilie auftreten und welche Gebäudeteile sind an dieser Stelle besonders anfällig?

    • Dach

    Bauschäden am Dach kommen häufiger vor als gedacht. Vor allem Aspekte wie eine fehlerhafte Dämmung oder falsches Material tragen dazu bei, dass Feuchtigkeit in die Immobilie eindringt.

    • Wände

    Fehlerhaft verarbeitete Ziegel, falsch genutztes Material oder eilig durchgeführte Arbeiten führen an der Wand schnell zu langfristigen Schäden. So entstehen Risse und Schäden an der Wand.

    • Böden

    Bei frischem Parkett mit falscher Verarbeitung sowie bei einer mangelhaften Bauweise werden die Böden schnell zu einer gravierenden Belastung. Die Fehler zeigen sich dabei häufig mit der Zeit.

    • Türen

    Sowohl bei neuen Fenstern als auch an den Türen können Ungenauigkeiten für Zug, Kälte und Feuchtigkeit sorgen. Derartige Baufehler sollten Sie aus diesem Grund stets im Blick behalten.

    • Technik

    Im Bereich der Haustechnik führen Ungenauigkeiten nicht selten zu verheerenden Folgen. Da die technische Gebäudeausrüstung zunehmend komplexer wird, ist auf wichtige Details zu achten.

    So lassen sich Baumängel aus rechtlicher Sicht unterscheiden

    Während die verschiedenen Baumängel auf den ersten Blick einfach differenziert werden können, ist aus rechtlicher Perspektive etwas mehr Know-how erforderlich. So wird zwischen unerheblichen, versteckten, offenkundigen, behebbaren und unbehebbaren Baumängeln unterschieden. Bei den unerheblichen Baumängeln handelt es sich zum Beispiel um minimale Fehler, die keine konkreten Auswirkungen auf die Bausubstanz haben. Diese lassen sich mit geringem Kostenaufwand beheben.

    Deutlich schwerwiegender sind hingegen versteckte Baumängel, die sich auf den ersten Blick nicht so einfach erkennen lassen. Sollte sich ein derartiger Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe zeigen, ist der Bauträger für die Behebung verantwortlich. Bei später auftretenden Mängeln hat der Eigentümer die Beweislast und muss einen möglichen Pfusch aus der Bauphase nachweisen.

    Zur Art der Beseitigung aufgetretener Baumängel kommt es auf die Behebbarkeit durch Handwerker an. Solange dies möglich ist, sollte die schnellstmögliche Behebung im Mittelpunkt stehen. Handelt es sich hingegen um einen nicht behebbaren Mangel, so muss zwischen wesentlichen und zwischen den unwesentlichen Mängeln unterschieden werden. Auch ein finanzieller Ersatz ist grundsätzlich möglich, sollte keine sofortige Behebung gelingen. Dies muss jedoch rechtlich im Vorhinein beantragt werden.

    Die Dokumentation als wichtigste Aufgabe bei Baumängeln

    Um einen Baumangel rechtssicher nachweisen zu können, ist ein umfassendes Baumängelgutachten erforderlich. Dieses sorgt bei rechtlichen Auseinandersetzungen für die nötige Beweisbarkeit und hat vor Gericht Bestand. Um den Baumangel durch einen Gutachter beweisen zu können, sollten Sie an dieser Stelle zunächst selbst tätig werden. Eine umfassende Dokumentation ist die wichtigste Aufgabe.

    Zu einer vollständigen Dokumentation gehören eigene Bilder, Notizen und zeitliche Abläufe, durch die sich der Schaden passgenau darstellen und erfassen lässt. Auf diese Weise ist es deutlich einfacher, auch allgemeine Schäden an Wohngebäuden aufzunehmen und zu beurteilen. Direkt im Anschluss an die Dokumentation sollten Sie eine Mängelrüge erstellen, um den Mangel möglichst vollständig anzuzeigen. Sobald die Rüge fertiggestellt wurde, sollten Sie diese per Einschreiben verschicken.

    Damit die angefertigte Rüge für eine Dokumentation ausreicht, sollten die dort genannten Angaben möglichst ausführlich sein. Dies gilt zum Beispiel für das Datum der Rüge, aber auch für die genauen Angaben des Bauherren. Auch eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist nötig, damit diese durch das Gericht anerkannt werden kann. Zusätzliche Fotos sowie eine klare Aufforderung zur Beseitigung des Mangels sind ebenfalls erforderlich. In Verbindung mit einer Frist wird die Rüge endgültig wirksam.

    Warum Sie einen Baumangel rechtzeitig anzeigen sollten

    Die Fristen für einen Baumangel sind eng bemessen. Bereits sechs Monate nach Fertigstellung müssen Sie diese anzeigen, ohne eine weitreichende Beweislast zu haben. Sollten Sie einen Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt anzeigen, müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass der Mangel bereits bei Baubeginn vorhanden war. Mit einer Mängelrüge und einem vollständigen Gutachten stellen Sie sicher, dass einer rechtzeitigen Mängelbeseitigung nichts im Weg steht. Sobald die in der Rüge zur Behebung angesetzte Frist verstrichen ist, lassen sich dadurch weitere rechtliche Schritte einleiten.

    Wie Sie sich vor Rechtsstreits bei Baumängeln schützen

    Grundsätzlich ist es immer eine gute Idee, rechtlichen Streitigkeiten im Bauwesen aus dem Weg zu gehen. Dies liegt ganz einfach an der schweren Nachweisbarkeit sowie an der Dauer eines solchen Verfahrens. Bis zu zehn Jahre sind in diesem Fall keine Seltenheit. Sowohl eine Gewährleistungsklage als auch eine Mängelbeseitigungsklage können hierbei die Grundlage sein. Durch eine rechtzeitige Erfassung und mithilfe einer vollwertigen Dokumentation bleiben Sie vor den Folgen ideal geschützt.

    Ergänzend dazu sollten Sie vor Abnahme der Immobilie einen Experten konsultieren und genau prüfen, ob die im Bauvertrag genannten Details ganzheitlich erfasst sind. Auch ein Abnahmeprotokoll kann Sie vor möglichen Ungenauigkeiten schützen. Vor Ablauf der ersten Gewährleistung empfehlen wir Ihnen zusätzlich, das Bauwerk noch einmal ganzheitlich begutachten zu lassen und einen umfassenden Check zu arrangieren. Mit einer zusätzlichen Versicherung für Bauherren bleiben Sie auch nach Ablauf der gängigen Fristen abgesichert und profitieren bei allen gängigen Bauleistungen von echter Sicherheit.

    Jetzt gegen Baumängel vorgehen und mehr erfahren!

    Wenn auch bei Ihrer Immobilie Baumängel vorhanden sind, dann kommt es auf eine rechtzeitige und vollwertige Erfassung an. Umso genauer Sie das Ergebnis nach Fertigstellung der Bauphase überprüfen, desto schneller fallen Ihnen Ungereimtheiten und Problemstellen auf. Sobald Sie einen Mangel am Werk erkennen, ist schnelles Handeln gefragt. So vermeiden Sie, dass Ihr Verhalten möglicherweise als still schweigende Abnahme gewertet wird und lassen sich das Tor einer ersten Nacherfüllung geöffnet.

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