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    Hausverwaltung wechseln – wann ist dieser Schritt erforderlich?

    Eine gute und verlässliche Hausverwaltung ist für viele Eigentümer eine sinnvolle Wahl, um von einer perfekten Umsorgung zu profitieren. Sowohl die Reinigung als auch die Verwaltung von Finanzen, Anfragen und Reparaturen obliegt dabei Ihrer Hausverwaltung. Doch was lässt sich tun, wenn die bisherige Hausverwaltung nicht überzeugt und viele Aufgaben unerledigt lässt? Mit welchen Schritten ist es möglich, eine Hausverwaltung zu wechseln? Genau das erklären wir Ihnen im Beitrag genauer.

    Diese Aufgaben erfüllt eine verlässliche Hausverwaltung

    Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind durchaus vielschichtig. So sorgen Hausverwalter für die Verwaltung und Vereinnahmung von Mieten, bezahlen anfallende Kosten, rechnen gegenüber den Eigentümern ab und sorgen für ein wirksames Zahlungsmanagement. Auch die Beauftragung externer Dienste wie einer Reinigung, Reparaturdienstleistern oder Buchhaltern obliegt der Hausverwaltung. So wird es möglich, sämtliche Angelegenheiten rund um die Planung noch besser zu koordinieren und für eine optimale Verwaltung zu sorgen. Der Umfang der Hausverwaltung ist dabei individuell planbar.

    Neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung ist bei entsprechender Befugnis auch eine juristische Verwaltung möglich. So lassen sich neue Informationen zur aktuellen Rechtsprechung durch die eigene Hausverwaltung einholen und auch laufende Verhandlungen mit Ämtern lassen sich auf diese Weise sicher umsetzen. Wie hoch die Kosten für die eigene Hausverwaltung ausfallen, ist dabei von der Objektgröße abhängig. Umso mehr Wohnungen es gibt, desto höher fallen die Ausgaben aus.

    Warum der Wechsel einer Hausverwaltung manchmal sinnvoll ist

    Nicht jede Hausverwaltung führt die Arbeit so gut aus, wie zunächst gewünscht. Für eine WEG kann es sich daher lohnen, zu einer preisgünstigeren Alternative zu wechseln oder die Leistungen bei Bedarf noch einmal anpassen zu lassen. So gibt es viele Gründe für den Wechsel Ihrer Hausverwaltung. Die folgenden Gründe sind dabei nur ein kleiner Auszug zahlreicher Optionen, die ein Wechsel haben kann:

    • Schlechte oder unzureichende Arbeit des Verwalters
    • Unschöne Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern
    • Insolvenz oder langfristige Erkrankung des Verwalters
    • Stetige Verteuerung bei fehlendem Leistungszuwachs
    • Verletzung einzelner Kardinalpflichten der Vereinbarung

    Während die Verlängerung eines bestehenden Verwaltervertrags meist problemlos möglich ist, liegt die Schwierigkeit in der Kündigung und im damit verbundenen Wechsel. Behalten Sie Pflichtverstöße rund um Ihre Hausverwaltung daher immer im Blick, um später einen klaren Wechselgrund zu haben. Vor allem bei Bestandsverträgen kann dies hilfreich sein und einen möglichen Wechsel beschleunigen.

    Die wichtigsten Schritte für den Wechsel der Hausverwaltung

    Sollten Sie nun selbst an einem Wechsel Ihrer Hausverwaltung interessiert sein, ist eine gründliche Überprüfung der vorhandenen Marktlage entscheidend. Mittlerweile gibt es in vielen Bereichen starke Hausverwaltungen, weshalb ein vorheriger Vergleich meist durchaus hilfreich ist. Um beim Wechsel der Hausverwaltung dennoch etwas Ordnung zu schaffen, kommt es auf die passenden Schritte an. Mit den folgenden Tipps wird der schnelle und geordnete Wechsel für Sie immer problemlos möglich:

    1. Kontaktaufnahme zu den Miteigentümern

    Nicht immer wissen alle Hauseigentümer darüber Bescheid, dass derzeit ein Wechsel ansteht. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst den dafür nötigen Kontakt herstellen und die Miteigentümer über die vorhandenen Möglichkeiten informieren. So finden Sie bereits vorab heraus, ob ein Wechsel der Hausverwaltung überhaupt gewünscht ist. Auch eine Selbstverwaltung ist möglich.

    1. Informationen zur Kündigung des Hausverwalters

    Um den laufenden Vertrag zu Ihrem Hausverwalter und die damit verbundenen Daten einsehen zu können, müssen Sie einen Blick auf die entsprechenden Vertragsunterlagen werfen. Sollte kein Sonderkündigungsgrund bestehen, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Für eine wirksame Kündigung der Hausverwaltung reicht eine einfache Mehrheit in der Gesellschafterversammlung.

    1. Einholen von Angeboten neuer Hausverwalter

    Damit Sie nach der Abberufung Ihrer Hausverwaltung nicht plötzlich mit leeren Händen dastehen, sollten Sie rechtzeitig neue Angebote einholen. Listen Sie zu diesem Zweck am besten vorab alle möglichen Kriterien auf, die für Ihre neue Hausverwaltung von Bedeutung sind. Um den übrigen Eigentümern eine ausreichende Anzahl an Optionen zu bieten, sind drei Angebote zu empfehlen.

    1. Vorbereitung einer Eigentümerversammlung

    Um die Durchführung einer Eigentümerversammlung mit dem richtigen Schwerpunkt ermöglichen zu können, sollten Sie die Abstimmung über den Wechsel zunächst auf die Tagesordnung setzen lassen. Nur so wird es möglich, den aktuellen Verwalter abzuberufen und auf diese Weise Ihre Hausverwaltung zu wechseln. Auch die rechtzeitige Kündigung des Altvertrags ist entscheidend.

    1. Beschlussfassung für den Wechsel der Verwaltung

    Während der Eigentümerversammlung können alle Miteigentümer über Ihr Anliegen rund um den Wechsel der aktuellen Hausverwaltung abstimmen. Sollten einzelne Parteien verhindert sein, so ist die Stimmabgabe durch eine Vollmacht für die Nachbarn ebenfalls möglich. Sobald der Wechsel im Rahmen der Beschlussvorlage angenommen wurde, steht dem Wechsel nichts mehr im Weg.

    Diese Auswirkungen hat der Wechsel Ihrer Hausverwaltung

    Nachdem Sie Ihre bisherige Hausverwaltung gekündigt haben, wird diese im Normalfall die Arbeit niederlegen. Vermeiden Sie möglichst die Kündigung mit zu langen Fristen, da dies aus Erfahrung in den letzten Monaten noch einmal zu unzureichender Arbeitsleistung seitens der Verwaltung führt. Sobald Ihre Hausverwaltung gekündigt wurde, sollten Sie bereits einen geeigneten Ersatz parat haben. Eine Erweiterung der bisherigen Arbeit ist bei vorheriger Zustimmung dabei natürlich immer möglich.

    Sollte in einer späteren Phase erneut ein Wechsel Ihrer Hausverwaltung nötig sein, so müssen Sie hierzu keine weiteren Fristen mehr berücksichtigen. Bei unzureichender Arbeit oder bei Vorliegen eines besseren Angebots ist es immer legitim, die Hausverwaltung zu wechseln. Wählen Sie aus diesem Grund möglichst eine kurze Vertragsdauer und lassen Sie diese bei Erfolg später erneut verlängern.

    Ist eine Hausverwaltung in Ihrem Fall überhaupt erforderlich?

    In vielen Fällen wird eine Hausverwaltung aus Bequemlichkeit abgeschlossen, um praktischen Fragen der Verwaltung und Ausführung zu bündeln. Nicht immer ist dieser Schritt jedoch erforderlich. Vor allem kleine Objekte lassen sich in vielen Fällen besser eigenständig verwalten, wodurch der Aufwand und der Kostenanteil für die einzelnen Parteien sinken kann. Auch dies gilt es jedoch im Rahmen einer Eigentümerversammlung zu besprechen, um die bisherige Hausverwaltung anschließend zu ersetzen.

    Falls es sich bei Ihrem Objekt hingegen um ein größeres Gebäude handelt, empfehlen wir weiterhin die Beauftragung einer Hausverwaltung. In solchen Fällen ist es für private Verwalter meist schwierig, alle Rechte und Pflichten zu durchblicken und dabei eine ganzheitliche Verwaltung zu ermöglichen. Auch in solchen Fällen ist natürlich eine erneute Recherche vor der Auswahl Ihres Anbieters sinnvoll.

    Erfahren Sie mehr über eine professionelle Hausverwaltung!

    Mit einer verlässlichen Hausverwaltung haben Sie es leicht, Ihre Anliegen in sichere Hände übergeben zu können und die Organisation maßgeblich zu verbessern. Umso wichtiger ist es, bei einem Wechsel von einer durchdachten Auswahl zu profitieren und alle Anforderungen im Blick zu behalten. Sollten sich auch zum Thema Immobilienfinanzierung weitere Fragen oder Unklarheiten ergeben, so sind wir bei HypoNord gerne für Sie da und widmen uns Ihrem Anliegen.

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