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    Hausgeld – so hoch ist es bei der Eigentumswohnung!

    Sie planen die Finanzierung einer Eigentumswohnung und möchten kalkulieren, welche Zusatzkosten auf Sie zukommen? Ein entscheidender Faktor ist an dieser Stelle das Hausgeld, das vor allem in Eigentumswohnungen monatlich auf Sie zukommt. Doch welche Leistungen erhalten Sie im Gegenzug für Ihr Hausgeld und welche Höhe ist für eine derartige Abgabe normal? In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf das Hausgeld als Kostenfaktor und erklären Ihnen, wofür die Zahlung gut ist.

    Was genau ist Hausgeld und wann fällt es konkret an?

    Beim Hausgeld handelt es sich um monatliche Zuschüsse, die Wohnungseigentümer dem Verwalter ihrer Wohnanlage zur Verfügung stellen. Anders als bei der Nebenkostenabrechnung für Mieter sind in das Hausgeld nicht nur Strom, Wasser und Gas inkludiert, sondern sämtliche Betriebskosten. Sollten Sie als Vermieter aktiv sein, können Sie die dabei entstehenden Kosten auf Ihre Mieter umlegen. Falls Sie als Eigentümer hingegen selbst aktiv in der entsprechenden Wohnung leben, kommen diese Kosten auf Sie persönlich zu. Eine Wahl, ob Sie das Hausgeld bezahlen oder nicht, steht Ihnen dabei nicht zu.

    Sollten Sie bei Ihrer Recherche auf den Begriff Wohngeld stoßen, muss dies kein Problem darstellen. Die beiden Bezeichnungen Hausgeld und Wohngeld werden dabei häufig synonym verwendet. Doch in beiden Fällen gilt es bei der Kalkulation der entsprechenden Summe die tatsächlichen Kosten im Blick zu behalten. Ob für den Fall der Fälle auch eine zusätzliche Rücklage eingerichtet wird, muss auf der Eigentümerversammlung entschieden werden. Die Möglichkeit zu solchen Festlegungen besteht.

    Diese Bereiche lassen sich dem Hausgeld zuordnen

    Wie bereits erwähnt, lassen sich viele Betriebskosten unter dem Begriff Hausgeld zusammenfassen. Diese lassen sich uneingeschränkt auf die Mieter umlegen, solange der Umfang des Hausgeldes nicht die nachfolgenden Aspekte überschreitet. Die folgenden Bereiche gehören zu den klassischen Betriebskosten einer Immobilie und lassen sich durch die Verwaltung in das Hausgeld einbeziehen:

    • Gebühren für den Müll
    • Wasser und Abwasser
    • Zentrale Heizkosten
    • Hausmeistergebühren
    • Fahrstuhl- und Kellerservice
    • Winter- und Streudienst
    • Treppenhausreinigung
    • Tiefgaragenreinigung
    • Technische Wartungen
    • Wohngebäudeversicherung

    Im Falle möglicher Instandhaltungen oder Sanierungsmaßnahmen kann es durchaus möglich sein, dass das vorhandene Hausgeld nicht zur Deckung der neu entstehenden Kosten ausreicht. Sollte zum Beispiel ein Dachstuhl saniert werden müssen oder falls ein neues Garagentor eingeführt wird, kann es auf Grundlage einer gemeinsamen Einigung zu Zuzahlungen kommen. Eine Umlegung derartiger Maßnahmen auf die Mieter auf Grundlage des Hausgeldes gestaltet sich in solchen Fällen aber schwer.

    Diese Kosten gehören nicht zum Bereich Hausgeld

    Auch wenn der Begriff der Betriebskosten äußerst weitreichend ist, lassen sich nicht alle Posten zum Hausgeld hinzuzählen. Entscheidend ist hierbei immer die Vereinbarung zum Wohnobjekt, woraus sich die einzelnen Kostenpunkte für das Hausgeld ergeben. Was von diesen einheitlichen Kosten nicht umfasst wird, sind die Stromkosten für die Eigentumswohnung. Gleiches gilt für die GEZ-Gebühren, die für jede Wohnung von anderer Stelle individuell eingetrieben werden. Das Hausgeld selbst dient primär der Verwaltung der Immobilie sowie dem Erhalt der damit verbundenen Wohnanlage vor Ort.

    Ebenfalls nicht vom Hausgeld umfasst, sind individuelle Telekommunikations- und Internetkosten. Während der Betrieb der Antenne sowie die Verfügbarkeit des Kabel-TVs durchaus im Hausgeld inkludiert ist, müssen Sie den privaten Anschluss für Internet und Telefonie selbst zahlen. Falls Sie als Eigentümer selbst zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet sind, ist ein regelmäßiger Blick auf die Inhalte von enormer Bedeutung. So prüfen Sie, ob das anfallende Hausgeld in der konkreten Höhe korrekt ist.

    Wie hoch darf das monatliche Hausgeld ausfallen?

    Eine pauschale Höhe, die für die Hausgeldzahlung normal ist, lässt sich leider gar nicht so einfach festlegen. Entscheidend ist neben dem individuellen Verbrauch auch die Größe des Objekts, woraus sich verschiedenste Kostenpunkte ergeben. Im Durchschnitt liegen die Kosten bei rund drei Euro pro Quadratmeter, wobei Abweichungen allerdings durchaus möglich sind. Umso moderner und vor allem technischer die Ausstattung ist, desto mehr Wartungs- und Überprüfungsaufwand entsteht auch im Rahmen der Verwaltung. Dies macht sich anschließend auch an der Höhe des Hausgeldes bemerkbar.

    Falls Sie in einer Wohnung mit 120 Quadratmetern leben, sollten Sie bereits während der Planung für Ihre Finanzierung mit mindestens 400 Euro rechnen. Auch wenn dies die Kosten nach dem aktuellen Mietspiegel klar unterschreitet, sollten Eigentümer ihre Finanzierung nicht zu eng schnallen. Vor allem durch die Abhängigkeit des Hausgeldes vom eigenen Verbrauch ergeben sich sonst zum Jahreswechsel unschöne Überraschungen – hinsichtlich der steigenden Strom- und Gaspreise vermutlich umso mehr.

    Diese Faktoren sind zur Hausgeldfestlegung entscheidend

    Um die konkrete Festlegung des Hausgeldes kümmert sich zunächst der Verwalter Ihrer Immobilie. So wird das Hausgeld auf Basis eines vorab definierten Wirtschaftsplans festgelegt, der neben der Pflege und Reinigung der Anlage auch die Entwicklung der Immobilie miteinbezieht. Sollte ergänzend zum klassischen Hausgeld eine Instandhaltungsrücklage zu zahlen sein, muss diese getrennt festgelegt werden. Werfen Sie zum Vergleich der damit verbundenen Höhe am besten einen Blick auf die lokale Berechnungsverordnung. Im Rahmen der Eigentümerversammlung wird die Planung dann abgesegnet.

    Unsere Tipps für eine langfristige Finanzierung

    Sowohl für Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie leben, als auch für Vermieter spielt die korrekte und durchdachte Finanzierung eine tragende Rolle. Auch das Hausgeld sollte in diese Planung immer miteinbezogen werden, um bei Ihrem Finanzierungsmodell nicht zu stark belastet zu werden. Gleiches gilt für die Instandhaltungsrücklage, die je nach Größe der Wohnung entsprechend zu kalkulieren ist. Sollten Sie selbst auf der Suche nach einer nachhaltigen Lösung sein, beraten wir Sie gerne individuell.

    Falls Sie bei der bisherigen Festlegung Ihrer Finanzierung oder der weiteren Zusatzkosten aktuell noch Probleme haben, informieren wir Sie auch hierzu im Detail. Auf diese Weise finden wir das für Sie beste Angebot, damit die Immobilie sicher nicht zur finanziellen Belastung wird. Auch Faktoren wie das Hausgeld beziehen wir gerne in Ihre Planung mit ein, um finanziell gar nichts dem Zufall zu überlassen.

    Hausgeld als zweite Miete? So schlimm ist es nicht!

    Je nach Größe Ihrer Eigentumswohnung macht sich das Hausgeld durchaus bemerkbar. Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine Miete in günstigerer Form wirken mag, gehen die praktischen Leistungen deutlich über den Rahmen der klassischen Miete hinaus. So erwartet Sie ein Hausmeisterservice, eine regelmäßige Reinigung, die Müllgebühr, Sanierungen und vieles mehr, was beim Eigenheim ganz ohne Hausgeld aus eigener Tasche zu zahlen wäre. Eine reine Zusatzabgabe ist das Hausgeld daher nicht.

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